-- JohannKlasek DateTime(2009-01-13T15:44:51Z)
Betriebskostenabrechnung
Allgemeines
Von der HausVerwaltung ist die Abrechnung des Vorjahres bis zum 30.6. vorzulegen.
- Einspruchsfrist betrÃĪgt 6 Monate.
Abrechnungen
Details zu bestimmten Jahren:
[:BetriebskostenAbrechnung2015:2015]
Kontrollen
2008-09: bei Hrn. Waller, NeuesLeben
[:ChristianeRausch-Schott]
Referenzen
[https://mietervereinigung.at/787/Betriebskosten-Nebenkosten-Miete Betriebskosten Nebenkosten (Mietervereinigung)]