Beschreibung

Die Garage umfasst 65 Stellplätze (gleich der Anzahl der Wohneinheiten), die primär den Mietern zur Verfügung stehen. Freie Garagenplätze werden und sind auch an anlagenfremde Personen vermietet.

Die Garage liegt im Untergeschoß, hat einen T-förmigen Grundriss und befindet sich in etwa grob gesehen unter Haus 1 und Haus 3. Jedes Haus bzw. jede Stiege hat einen entsprechenden, direkten Zugang zur Garage aus dem jeweiligen Stiegenhaus im Kellerbereich.

Einfahrten zur Garage gibt es zwei:

  1. "Am Hofgartel"-seitig über die Kombi-Ein-und-Ausfahrt mit Ampelsteuerung. Sie geradlinig.
  2. "Paulasgasse"-seitig: Nur Einfahrt, 180-Grad bogenförmig.
    /!\ Einfahrt erfordert bereits bei KFZs der Mittelklasse genaues Lenkvermögen und größte Achtsamkeit. Es besteht stets die Gefahr bei schlechtem Lenkeinschlag, die sehr knapp gesetzten Wände (außen wie innen) zu berühren und riskiert Lack- oder sogar Blechschäden (wie in der Vergangenheit zahlreich vorgefallen).

Als Ausfahrt steht nur jene "Am Hofgartel"-seitig zu Verfügung. Auch hier aufpassen: <!> Die kombinierte Ein- und Ausfahrt ist ampelsignalgesteuert!

Die Garagenplätze variieren etwas in der Größe bzw. sind unterschiedlich gut nutzbar, je nach Position angrenzender Säulen und Wände. Als die geräumigsten Stellplätze sind sicherlich jene von 2 bis 17 anzusehen.


Ausstattung

{i} Siehe auch Übersicht Orte und Räume.

Weitere Anlagenteile im Garagenbereich bzw. darüber erreichbar:


Details

Technische Informationen

Dokumentation

Referenzen


Benützung, Wartung und Pflege

Miete und Kauf

Mieter oder Eigentümer der Anlage müssen den ersten Garagenstellplatz über die baukostenanteilige Variante (wie die Wohnung) "mieten" (ca. EUR 4000,- zum Zeitpunkt des Neubezugs, 2003) mit entsprechend geringerem monatlichem Mietanteil.
Eventuell freie Parkplätze können zusätzlich angemietet werden (allerdings zu einem dann etwas höheren Mietpreis). In diesem Fall liegt, wie auch im Falle von fremdvermieteten Plätzen ein monatlich kündbarer Vertrag vor, da gegebenenfalls Mietern zumindest ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Anmietung von Parkplätzen ist auch anlagenfremden Personen gestattet. Diese erhalten nur den Zugang über die Garagentore. Diese Personen können aber so in die Anlage gelangen, sich dort bewegen und über die normalen Tore die Garage verlassen.
Kosten und Einnahmenausfälle für leerstehende Stellplätze trägt immer der Eigentümer (nicht etwa die Mietergemeinschaft!). Daraus erklärt sich auch das Recht zur Vermietung an Anlagenfremde, als legitimes Mittel die Mietausfälle für den Eigentümer zu mindern.

Im Zuge der Eigentumerwerbung (ab 2014) besteht auch die Möglichkeit die Garage zu kaufen. Man muss aber die Garagen beim Eigentumerwerb der Wohnung nicht mitkaufen!


Wartung


Tipps und Tricks


Schäden, Störungen und Notfälle



Tätigkeiten, Reparaturen und Umbaumaßnahmen

Zeitpunkt

ausgeführt von

Tätigkeiten

2010?

Fa. Jamal

Brandschutztechnische Gesamtüberprüfung und Anbringung entsprechender Auszeichnung gemäß aktueller Brandschutzvorgaben im Auftrag der HausVerwaltung (nach Wechsel der Leitung in diesem Ressort), um aus Haftungsgründen einer Versäumnisschuld aus dem Weg zu gehen.


Weitere Informationen

Garage (last edited 2021-01-08 18:42:27 by localhost)


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