Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen

Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) behandelt. Siehe auch Gesetze.

Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:

Hinweise:

Berechnung

Beispiele und Vorlagen:

Referenzen


CategoryFinanzierung

RückzahlungVonBeiträgen (last edited 2021-01-08 18:42:30 by localhost)