= Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen = Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [[http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html|§ 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)]] behandelt. Siehe auch [[Gesetze]]. Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt: Den Finanzierungsbeitrag, der bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen. Hinweise: * Da die [[Anlage]] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr. * Der Prozentsatz ermittelt den jährlichen Abzugsbetrag bezogen auf den Ausgangsfinanzierungsbetrag. Dieser reduziert linear den Finanzierungsbeitrag, sodass sich nach 100 Jahren der Finanzierungsbeitrag abgeschrieben ist. * Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von [[NeuesLeben]] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden. == Berechnung == * Basisbetrag: '''B''' (Finanzierungsbeitrag) * Prozentsatz: '''p = 0,01''' (=1% p.a., d.h. 1 vH, also 1 ''von Hundert'' pro Jahr, fix nach §17 WGG) * Mietdauer: '''M''' (in ganze Monate) * Rückzahlungsbetrag: '''R''' * Formel: '''`R = B*(1-p*(M/12))`''' __Beispiele und Vorlagen__: * [[attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.xls|Excel-Blatt]] * [[attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.pdf|PDF]] (des vorigen Excel-Blatts) == Referenzen == * [[http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html|Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG]] * [[http://www.gbv.at/Page/View/4168|Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung]] * [[http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000|Entscheidung aus dem Jahr 2001]] ------ [[CategoryFinanzierung]]