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-- JohannKlasek 2009-01-13 15:44:51
Betriebskostenabrechnung
Allgemeines
Von der HausVerwaltung ist die Abrechnung des Vorjahres bis zum 30.6. vorzulegen.
Frist für die Einsichtnahme in die Beleg und die Einspruchsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Legung der Abrechnung als bis spätestens 31.12. des Jahres.1
Abrechnungen
Details zu bestimmten Jahren:
Kontrollen
Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung
Vergleichswerte der entsprechenden Posten für das jeweilige Jahr als Vergleichswert.
Durchgeführte Kontrollen
2008-09: bei Hrn. Waller, NeuesLeben
Referenzen
[https://mietervereinigung.at/News/841/9030/Betriebskosten MVÖ: Die Jahresabrechnung kommt] (1)