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 * 2023-07-31 -- JohannKlasek '''Antwort an AK Wien, Hrn. Berger''' <<BR>>  * 2023-07-31 -- JohannKlasek '''Antwort an AK Wien, Hrn. Mag. Berger''' <<BR>>
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-----
== Energieanbieter ==

Unsere Anlage bezieht die Wärmeenergie von [[EQUANS]].
 * <<Date(2023-08-25T16:20:34+0200)>> '''Rückmeldung AK Wien, Hr. Mag. Berger''' <<BR>>
 {{{
1. Die Wärme für Ihre Wohnhausanlage wird von EQUANS auf der
   Liegenschaft erzeugt. Es handelt sich also nicht um klassische
   Fernwärme. Die Wärme dürfte nur Ihr Liegenschaft versorgen. Das
   ergibt sich daraus, dass das Nutzwertgutachten für Ihre Liegenschaft
   eine Gesamtnutzfläche von 5.324,69 m² ausweist, von der nach meinen
   Berechnungen 4.794,48 m² auf die Wohnungen ohne Loggias entfallen.
   Die Heizkostenabrechnung wird über eine beheizbare Nutzfläche von
   4.784,13 m² gelegt. Die Differenz ist mir nicht erklärlich (sofern
   ich mich nicht verrechnet habe). Dass die Werte derart nah
   beieinander liegen lässt aber auf eine Versorgung nur Ihrer
   Liegenschaft schließen. Wird Wärme auf der Liegenschaft erzeugt und
   nur die Liegenschaft bzw nur eine wirtschaftliche Einheit versorgt,
   dann ist die Abrechnung über die Kosten der Wärmeerzeugung zu legen.
   Ihre Abrechnung wird aber über vertraglich vereinbarte Preise und
   nicht über Kosten gelegt, weshalb man mE in einem Verfahren nach dem
   Heizkostenabrechnungsgesetz eine Reduktion der Kosten erreichen
   könnte. Diesfalls wären nur die tatsächlichen Kosten der Wien Energie
   (Rechnungen der Wien Energie an EQANS) und Kosten nach § 2 Z 10
   HeizKG zu verrechnen. Die Kosten wären um Erhaltungskosten und
   Zählermiete zu reduzieren und der Arbeitspreis würde sich wesentlich
   reduzieren.

 2. Soweit sich die Equans auf einen Wärmelieferungsvertrag mit Ihnen
    stützt, ist die vorliegende Wertsicherungsvereinbarung rechtswidrig,
    weil sie den Anforderungen des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nicht entsprechen
    dürfte. Ich halte daher auch in einem direkten Vertragsverhältnis
    die Indexierung für rechtswidrig. Darüber hinaus ist die
    Beauftragung der EQUANS durch die Hausverwaltung zur Verrechnung von
    Erhaltungskosten gegenüber den Mieter:innen mE rechtswidrig.
}}}
 (!) Mit einem Nutzungsvertrag und der BK-Jahresabrechnung 2022 als zusätzliche Informationen versucht die AK sich an die Ista zu wenden.
==== Letztstand der Aktivitäten ====

<!> Der Letztstand ist oben zu sehen.
Line 186: Line 218:

Der '''Energieanbieter''' der Anlage für Wärmeenergie ist [[EQUANS]].
Line 196: Line 231:
 * [[attachment:ECG-Energielieferungsvertrag-2003.pdf|ECG Energieliefervertrag 2003]]  * [[attachment:ECG-Energielieferungsvertrag-2003.pdf|ECG Energieliefervertrag für einzelne Wohneinheiten 2003]]

Jahr 2023

energiekosten-steigerung.jpg


Übersicht

Die Vorschreibung der ISTA vom 3.7.2023 für Heizung und Warmwasser zeigt eine 2,5-fache Erhöhung des Energiepreises, seit der letzten Erhöhung (Verdopplung) im August 2022.

D.h. der Energiepreis des Energielieferanten EQUANS ist gegenüber Stand 2021 um das 4,7-fache gestiegen. Die Grundkosten sind um 8 % gestiegen, was in etwa der Inflation anzulasten ist. Völlig unverständlich ist der massive Anstieg des Energiepreises, nach dem die Fernwärme Wien und die Fernwärmekommission die Erhöhung mit 92 % angesetzt haben.

Der Gesamtverbrauch der Anlage ist um knapp 100 MWh zurück gegangen. Die Preissteigerung um 270 % kann eine Energieeinsparung um 14 % nicht wirklich wettmachen. :(

Jahr

Wärmeverbrauch gesamt
[MWh]

Hz Verbrauch
[MWh]

Hz Kosten
[EUR]

WW Verbrauch
[MWh]

WW Kosten
[EUR]

Preis
[EUR/MWh]

2022

512,1

378,0

67882,95

134,1

24080,15

179,60

2021

604,2

454,3

17326,74

149,9

5717,56

38,14

Legende:

  • MWh - Megawattstunde, Einheit für Energieverbrauch
  • EUR - Geldwährung

Weitere Details:

  • EQUANS bezieht doch die Energie von der Fernwärme Wien. Wenn schon bei Wien Energie, die auch von der Fernwärme die Energie beziehen, eher die Kosten zurückgehen, ist mehr als fraglich, wieso es hier zu einer Verfünffachung kam.
  • Ist EQUANS nicht verpflichtet die Preise weiterzugeben oder stellt die Fernwärme Wien den Lieferanten unterschiedlich Preise in Rechnung - die derart so extrem auseinanderklaffen?
  • Mit EQUANS liegt ein Generalvertrag mit 15-jähriger Bindung vor, den der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung NeuesLeben geschlossen hat. Dieser ist so ausgelegt worden, dass die Anlage von ohne Kosten bei der Errichtung hergestellt wurde und über den Grundpreis und die Bindung offenbar zurückfließt. Zum heutigen Stand beträgt dieser Grundpreis rund EUR 34.000,-/Jahr.
    In diesem muss auch der Tarif, die Kopplung und Indizierung der Preise beschrieben sein.

  • Jeder Neumieter geht einen Energieliefervertrag ein, der nicht kündbar ist auf auf Mietdauer läuft. Zumindest bei 4/2 liegt ein solcher Vertrag, gültig ab 1.4.2003 vor (siehe Energiepreise -> Anlage).

Generalvertrag Energielieferung

Das ist der zwischen NeuesLeben und Equans (einstmals ECG) geschlossene Vertrag zur Energieversorgung der Anlage.

Eckdaten:

  • Wurde am 7.7.2023 von NeuesLeben an Mieter, Eigentümer übermittelt.

  • Vertrag dauerte 15 Jahre, aber dann immer um 1 Jahr verlängerbar (wird sind bereits nach den 15 Jahren und der Vertrag wurde immer um 1 Jahr von NeuesLeben verlängert).

  • Der Vertrag kann nach den ersten 15 Jahren zu jedem 30.6. gekündigt werden unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist. - damit ist der Vertrag erst wieder zum 30.6.2024 kündbar.
  • Der Lieferpreis ist über einen Index an dem der Fernwärme Wien gekoppelt:
    • Basispreis Fernwärme Wien ist 22,50 EUR/MWh (2003) inkl. Energieabgabe
    • Basispreis Equans ist 29,42 EUR/MWh (2003)

    D.h. der Arbeitspreis von Equans liegt also von Grund auf 31 % höher. Damit liegt auch der erhöhte (durchgerechnete Jahrespreis 2022) um diesen Prozentsatz höher (137 -> 179).

  • Der Grundpreis ist am Baukostenindex gekoppelt (ändert sich gemäß der Inflation).
  • Bei der Übergabe an einen neuen Wärmelieferanten ist der Zeitwert der Anlage zu erstatten.

Vergleich mit Erdgas

<!> Wenn der Gaspreis als (0,08 EUR/kWh, brutto) für 2022 herangezogen wird (Statistik Austria), ergäbe das einen Preis von 96 EUR/MWh (0,08 * 1000 * 20 % MWSt.). Das wäre als obere Grenze anzusehen. Da die Fernwärme aber nur zu 60 % Gasbefeuerung heranzieht, muss das deutlich unter den 96,- liegen und nicht bei 179,-.


Vorgangsweisen

Zu klärende Fragen

  • Was ist der offizielle Preis der Fernwärme Wien?
    -> 2023 ist der Endverbrauchertarif 134 EUR/MWh und für Großkunden der gedeckelte Betrag von 120 EUR/MWh der von 180 EUR/MWh abgeleitet ist (laut Arbeiterkammer Wien).

  • An welchen Preis darf/muss Equans verlangen?
    • Muss nicht die Fernwärme-Vorgabe 92 % vom August 2022 eingehalten werden?
      -> Nein. Ist nur eine von Wien Energie Fernwärme stammende Zusicherung.

    • Kann hier beliebig verlangt werden?
      -> Wenn von der Fernwärme Wien die Energie bezogen wird, dann wird hier der Großkundentarif maßgeblich sein. Dieser soll 180 EUR/MWh sein, aber durch die freiwillige Deckelung durch Wien Energie Fernwärme auf 120 EUR/MWh, um in der Preisregion des Endverbrauchertarifs von 134 EUR/MWh zu wahren. Dass hier der Preis ohne Deckelung weitergegeben wird, ist mehr als fraglich.

    • Besteht eine Energiepreisbindung auf den Gaspreis oder anderen Energieträger (obwohl die Fernwärme hier von der Fernwärme Wien bezogen wird)? Ist eine solche überhaupt vertraglich gedeckt.
      -> Der Generalvertrag wird von NeuesLeben wurde angefordert und am 7.7.2023 zur Verfügung gestellt.

Strategie

  • Beratungsstellen und Hilfestellen rund um Wohnen befragen.#
    • Arbeiterkammer (für Mitglieder)
      -> Energiepreisinformationen, Vertragsprüfung- und Einordnung.

    • Mietervereinigung (für Mitglieder)
    • Mieterschutzverband (für Mitglieder)
    • Verein für Konsumenteninformationen (für Mitglieder)
    • Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, MA50
      -> Empfehlung: Jahresrechnung beeinspruchen, aber die Zahlung mit Vorbehalt durchführen (um Verzugszinsen zu vermeiden).

  • Was sagen die aktuelle Berichterstattung in den Medien?
    • Gibt es andere betroffene Anlagen?
  • HausVerwaltung: Vertrag mit Energieanbieter wechseln? Speziell dann, wenn sich das aktuelle Preisgefüge nicht als Irrtum herausstellt oder Equans hier nicht einlenkt.
    -> NeuesLeben möchte den Wechsel prüfen, da nun der Vertrag mit Bindung von 20 Jahren abgelaufen ist. Wird ab August 2023 geprüft.

  • Kontakt von Medien, wie
    • Bürgeranwalt,
    • Volksanwaltschaft,
    • Beratungs- und Hilfe-Magazine,
    • Pressemedien

Aufgaben

Ein Eigentümer:

  • Anforderung des Generalvertrags mit Equans (vormals ECG) bei NeuesLeben durch einen Eigentümer (an Mieter werden diese Informationen nicht ausgegeben).
    (muss nur ein Eigentümer machen bzw. wurde vom Vorstand NeuesLeben auch für Mieter freigegeben)

Alle Endkunden:

  • Entsprechend der Empfehlung der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, MA50:
    • eingeschrieben Brief mit Einspruch der Rechnung innerhalb von 6 Monaten bei ISTA.

    • Zahlung der Vorschreibung sofort unter Vorbehalt (laut Brief) an ISTA, um etwaige Verzugszinsen (von 4 %) zu vermeiden.
    • Zahlung der Nachzahlung innerhalb von 2 Monaten nach Abrechnungslegung (also bis spätestens 3.9.) unter Vorbehalt (laut Brief) an ISTA, um etwaige Verzugszinsen (von 4 %) zu vermeiden. Die Frist ist im Heizkostenabrechnungsgesetz festgelegt.

Ein Endkunde:

  • Einsichtnahme in der zur Verrechnung zugrunde liegende Belege innerhalb von 30 Tagen bei ISTA anfordern. Einsichtnahme vor Ort, Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung via Tel. 050 230 230/400
    (muss nur ein Endkunde machen)

Aktivitäten

  • 2023-07-03 -- JohannKlasek: Anfrage HausVerwaltung: Besteht ein Vertrag mit Equans (10-Jährig)? Verlängerung wann? Änderung des Energieanbieters möglich und wie? Informationen über Preissteigerungen?

  • 2023-07-03 -- JohannKlasek: Anfrage an EQUANS: Bezüglich Preissteigerung (wie diese zu erklären ist)

  • 2023-07-05 Telefonat Hr. Waller, NeuesLeben, HausVerwaltung:

    • Der Vertrag mit Equans (deren Namensänderung der HV nicht bekannt war und nicht bekannt gemacht wurde!) ist auf 20 Jahre und jetzt wäre ein Wechsel möglich.
    • Nach dem Urlaub (ab 31. August) wird er die Evaluierung von Wien Energie beginnen.
    • Er weiß von anderen Anlagen, dass Wien Energie auch solche Anlagen wie bei uns betreibt (Wärmetauscherheizwerk).
    • Wien Energie verlangt angeblich nur noch den Energiepreis bzw. einen reduzierten Grundpreis, der nicht mehr alles abdeckt (etwa Ersatzteile am Wärmetauscher). Die Wartung und der Betrieb der Infrastruktur soll enthalten sein, aber Erneuerungen und Ersatz gehen auf Kosten auf EVB. Müsste man noch verifizieren.

    • Fraglich ist, ob für die Infrastruktur eine Ablöse fällig wird. An sich sollte aber über den Grundpreis und der Laufzeit des Vertrags von 20 Jahre die Anlage abbezahlt sein. Ist noch zu klären.
    • Ich habe ihn um eine Abrechnung aus einer anderen Anlage (z. B. für die Waschküche) von einer anderen Anlage, die von Wien Energie versorgt wird, anonymisiert, nur damit man die Kosten und Aufteilungsschlüssel nachvollziehen kann. Wer wird mir das noch schicken (wenn er etwas findet).
  • 2023-07-05 Zusammenfassung an NeuesLeben zum Telefonat mit Hrn. Waller per E-Mail.
    Neue Fragen:

    • Wir als Mieter haben ja ursprünglich auch einen Wärmeliefervertrag. Dieser ist aber nie aktualisiert worden. Keine Kosteninformationen, Erhöhungen.Wäre das nicht Pflicht der Firmat ISTA, die Kunden zu informieren?
      Wenn wir von der ISTA die Informationen nicht bekommen, können Sie als Haupteigentümervertreter bzw. Hausverwaltung von der Firma Ista die Abrechnung, die Equans der Ista vorgelegt hat, anfordern? Ist das nicht Ihr Recht, als Auftraggeber der Fa. Ista?

  • 2023-07-05 Anfrage Wien Energie:

    Wir möchten die Option unsere Anlage vom bestehenden Fernwärmelieferanten (Fa. Equans) auf Wien Energie ergründen und hätten hier gerne Informationen über den aktuellen Fernwärmepreis (EUR/MWh) und etwaige Grund- und Messpreistarife. 
    Gibt es dazu auch Daten über den monatlichen Verlauf des Preises zumindest seit 1/2022? Falls die Preise Gegenstand von Verhandlungen mit dem jeweiligen Anlageneigentümer oder deren Hausverwaltung ist, können Sie mir zumindest Richtpreise nennen (oder den jeweils oberen Grenzwert, ohne entsprechende Verhandlungsrabatte)?
    Wenn ein Grundpreis eingehoben wird, ist in diesem auch Übernahme der Wärmetauschanlage, Wartung, Betrieb und Erhaltung der der Infrastruktur (vom Hauptmesspunkt bis zum Heizkörper) inkludiert?
    • Anfrage mit Daten von JohannKlasek

    • Anfrage-Nummer 16R88457042N40K35H7
  • 2023-07-05 Telefonat mit Schlichtungsstelle (Robert Koch):

    • Arbeiterkammer hat die 92 % Erhöhung abgesegnet von der Fernwärmekommission. Ob diese bindend - noch immer bindend ist, ist unklar. Aber 2022 wäre diese anzuwenden gewesen, was im krassen Gegensatz zum 4,7-fachen Preis, der für gesamt 2022 verrechnet wurde.
    • Die Schlichtungsstelle meinte, dass die ISTA nur verpflichtet ist, die Rechnung bei Einspruch zu prüfen, nicht aber sonst Auskunft zu gegeben.
    • Die Schlichtungsstelle kann nur im Falle von Abrechnungsfehlern aktiv werden. Die Herausgabe von Abrechnungsinformationen ist wenn nur bedingt möglich. Vorschreibungen können überhaupt nicht angegriffen werden.
    • Bedingt durch eine Lücke des Gesetzgebers, dann die ISTA theoretisch beliebige Vorschreibungen legen, die man nicht beeinspruchen können soll.
    • Die Abrechnung der Energielieferanten an die Firma ISTA, in einer monatlichen Übersicht. Aber als Endkunde ist hier ISTA nicht auskunftspflichtig. Eventuell der Eigentümer, der die ISTA beauftragt hat und in einem Vertragsverhältnis mit der ISTA steht.
    • R. K. hat einen eingeschriebenen Brief an ISTA gesendet, dass die Abrechnung beeinsprucht wird und die Nachzahlung und Vorschreibung vorbehaltlich gezahlt wird.

  • 2023-07-05 Anfrage: AK Wien:

    Unser Wärmelieferant hat uns für den Zeitraum 1/2022 - 12/2022 den MWh-Preis von 38 auf 179 Euro erhöht (nur rein Energie, der Grundpreis wurde nur um 8 % entspr. der Inflation erhöht). Nach der Ankündigung laut AK und den Medien, soll die Fernwärmekommission lediglich eine Erhöhung von 92 % stattgegeben haben. Wie passt das zusammen? Die Kosten waren ja 1. nicht ganz 2022 so hoch, wenn das gemittelt wurde, dann wäre ja der aktuelle Preis nochmal wesentlich höher. Nach dem Gaspreis 2022 der Statistik Austria würde man da bestenfalls auf ca. 100 EUR/MWh kommen. Wie kommt es, dass unser Energielieferant (Equans), der sicherlich auch die Wärme von der Fernwärme Wien/HBW bezieht, hier scheinbar einen nicht nachvollziehbaren Preis verlangen kann. Vergleich EVN: 144,-/MWh von 5/22-5/23. Ist hier nicht eine Bindung an die Vorgabe der Fernwärmekommission bindend? Wie kann man die Rechnung und Preisgestaltung des Lieferanten beim Verrechner (ISTA) einblicken? Der Eigentümer vielleicht?
    • Anfrage mit Daten von JohannKlasek

    • Bestätigungstext, ohne Nummer:
      Vielen Dank für Ihre Nachricht!
      Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. 
      Unsere Expert:innen werden sich bei Ihnen in Kürze melden, bitte um etwas Geduld.
  • 2023-07-06 Anfruf von AK Wien, Hrn. Berger:
    Neues von der AK: die 92 % Erhöhung beziehen sich nur auf Wien Energie. Equans ist eine Enrgiekontraktor, der gewissermaßen irgendwo die Energie einkauft ... es gibt nun einen Generalvertrag mit Neues Leben, wo alles drinnnen stehen muss, welche Anpassungen, zu welchen Bedingungen, welcher Preis etc.
    Wenn das im wesentlichen von Fernwärme Wien liefert, dann kaufen die dort zum Groskundentarif ein. Der Wäre 180/MWh, ABER: die haben das auf 120/MWh gedeckelt, weil man die Einzelkundentarif nicht von 134/MWh zu sehr abweichen lassen wollte.
    Zwei Sachen die zu klären sind:

    1. Warum wird die Deckelung auf 120,-/MWh bei uns nicht wirksam?
    2. Warum wurden alle Bezugsmonate 2022 mit 180/MWh gerechnet, wenn die Erhöhung erst später erfolgte?
    Dazu brauchen wir den Generalvertrag NL - Equans und die Rechnungseinsicht Equans an Ista. Das letztere soll jeder Kunde anfordern dürfen. Ev. ist das aber nicht ausführlich genug und leider ist die Ista extrem überlastet ... das kann Monate dauern.

    Wenn wir den Generalvertrag haben, kann der dann mit der AK weiter durchbesprochen werden.

    Nebenschauplätze:

    • Die Einhebung eines Grundpreises zur Abdeckung der Investition der Anlage und Wartung/Betrieb soll angeblich nicht erlaubt sein (oder nicht mehr?). Das müsse über die Erhaltung und Reparatur (EVB) gehen.

    • Der Wärmezähler darf in der Zurverfügungstellung - speziell im Fall eines Mietverhältnisses - nicht dem Mieter angelastet werden. Falls das so irgendwie weiterverrechnet wird, ist das bestreitbar.
    Das sind aber derzeit unwesentliche Probleme, die man sich gesondert, später ansehen sollte.
  • 2023-07-07 Urgenz der Übermittlung der Generalenergieliefervertrages bei NeuesLeben
    Der Vertrag wurden dann um die Mittagszeit bzw. frühen Nachmittag übermittelt. Siehe Vertrag.

  • 2023-07-11 -- JohannKlasek Folgeanfrage AK Wien zu jener vom 5.7.2023

    Ergänzung zur Anfrage vom 5.7.2023 (Kontakt Hr. Berger): Unser Energiekontraktor Equans verrechnet 1. für gesamt 2022 179,60/MWh, obwohl die Energiepreis nicht durchgehend im Jahr 2022 so hoch lag und 2. der Preis laut unserem (nun vorliegenden) Generalvertrag am Preis der Fernwärme Wien gebunden ist (kann ich Ihnen zukommen lassen). Da die Wien Energie im Großkundentarif laut Hrn. Berger eine Deckelung vorsieht (120,-/MWh, richtig?), stellt sich die Frage, ob und wie hier Equans dazu gebracht werden kann, bezüglich 1.) und 2.) einzulenken bzw. an die Fa. ISTA die Rechnungslegung, Nachzahlung und Vorschreibungen korrigiert. Wie ist da Ihre Einschätzung? Muss oder kann man das gerichtlich einklagen? Welche Wege stehen einem dabei offen? Oder ist hier der Weg zuerst über die Schlichtungsstelle bei der MA50?
  • 2023-07-31 -- JohannKlasek Antwort an AK Wien, Hrn. Mag. Berger
    Siehe Nachricht.
    Zusammengefasst: Meine Ista-Abrechnung übermittelt und Fragen zur Preisen der Fernwärme Wien und der Indexberechnung von Equans gestellt.

  • 2023-08-22 @USER Nachfrage AK Wien per Kontaktformular zu den übermittelten Unterlagen vom 31.7.2023 per E-Mail

    Wie bereits mit Hr. Berger besprochen: Ich hab Ihnen einige Unterlagen per E-Mail übermittelt. Für zwei Punkte hätte ich gerne noch eine Klärung und bräuchte Hilfe von Ihnen: 
    1) Seit Sep. 2022 verrechnet Wien Energie 192 EUR/MWh stimmt das? War das tatsächlich von FWW so, dass da die Deckelung auf 120 weggefallen ist. Warum? Hat Equans da einen korrekten Preis angesetzt. Eine Rechnung seitens WE gibt es dazu von Equans nicht, nur in deren Rechnung scheinen die Werte auf. Entspricht das dem "amtlichen Richtpreis", der laut Vertrag nicht überschritten werden darf?
    2) Im Rahmenvertrag wird eine Vergleichsrechnung mit FWW gemacht, wo mit ca. 26 EUR/MWh als Arbeitspreis gerechnet wird. Equans legt aber für die Index-Berechnung den Basispreis 22,- exkl. Energieabgabe. Damit kommt es von 22,5(FWW):29,4(Equans) 2003 -> 137:179 2022.
    Die Vergleichsrechnung könnte damit bewusst die Kosten für ECG/Equans billiger dargestellt haben, um Neues Leben in ihrer Entscheidung in die Irre zu führen!
  • 2023-08-25 Rückmeldung AK Wien, Hr. Mag. Berger

    1. Die Wärme für Ihre Wohnhausanlage wird von EQUANS auf der
       Liegenschaft erzeugt. Es handelt sich also nicht um klassische
       Fernwärme. Die Wärme dürfte nur Ihr Liegenschaft versorgen. Das
       ergibt sich daraus, dass das Nutzwertgutachten für Ihre Liegenschaft
       eine Gesamtnutzfläche von 5.324,69 m² ausweist, von der nach meinen
       Berechnungen 4.794,48 m² auf die Wohnungen ohne Loggias entfallen.
       Die Heizkostenabrechnung wird über eine beheizbare Nutzfläche von
       4.784,13 m² gelegt. Die Differenz ist mir nicht erklärlich (sofern
       ich mich nicht verrechnet habe). Dass die Werte derart nah
       beieinander liegen lässt aber auf eine Versorgung nur Ihrer
       Liegenschaft schließen. Wird Wärme auf der Liegenschaft erzeugt und
       nur die Liegenschaft bzw nur eine wirtschaftliche Einheit versorgt,
       dann ist die Abrechnung über die Kosten der Wärmeerzeugung zu legen.
       Ihre Abrechnung wird aber über vertraglich vereinbarte Preise und
       nicht über Kosten gelegt, weshalb man mE in einem Verfahren nach dem
       Heizkostenabrechnungsgesetz eine Reduktion der Kosten erreichen
       könnte. Diesfalls wären nur die tatsächlichen Kosten der Wien Energie
       (Rechnungen der Wien Energie an EQANS) und Kosten nach § 2 Z 10
       HeizKG zu verrechnen. Die Kosten wären um Erhaltungskosten und
       Zählermiete zu reduzieren und der Arbeitspreis würde sich wesentlich
       reduzieren.
    
     2. Soweit sich die Equans auf einen Wärmelieferungsvertrag mit Ihnen
        stützt, ist die vorliegende Wertsicherungsvereinbarung rechtswidrig,
        weil sie den Anforderungen des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nicht entsprechen
        dürfte. Ich halte daher auch in einem direkten Vertragsverhältnis
        die Indexierung für rechtswidrig. Darüber hinaus ist die
        Beauftragung der EQUANS durch die Hausverwaltung zur Verrechnung von
        Erhaltungskosten gegenüber den Mieter:innen mE rechtswidrig.

    (!) Mit einem Nutzungsvertrag und der BK-Jahresabrechnung 2022 als zusätzliche Informationen versucht die AK sich an die Ista zu wenden.

Letztstand der Aktivitäten

<!> Der Letztstand ist oben zu sehen.


Energiepreise

Allgemein

Anbieter

Der Energieanbieter der Anlage für Wärmeenergie ist EQUANS.

{i} Aus tatsächlichen Abrechnungen entnommen.

Anbieter

Zeitraum

Art

Wärmeverbrauch pro Wohneinheit
(Durchschnitt)
[kWh]

Verbrauch
[MWh]

Kosten
[EUR]

Einheitenpreis
[EUR/MWh]

von

zu

Equans

1/2022

12/2022

Fernwärme (Anlage)

7877

512,0440

91.963,10

179,60

EVN

5/2022

5/2023

Gas (Wohnung)

6821

6,8219

991,61

145,36

Anlage


Kontakte


Unterstützung

{i} Die Unterstützungen orientieren sich entweder an sehr Einkommensschwache, in sozial prekärer Lage (Arbeitslosigkeit, Bezug der Mindestsicherung, GIS-gebührenbefreit, oder an Einkommenslimitierte Haushalte. Den Großteil der Bewohner unserer Anlage werden davon nicht profitieren können - der "Mittelstand" mag das vielleicht irgendwie stemmen, aber wird damit so ans Limit gebracht, dass eine deutliche Verschlechterung des Lebensstandards unvermeidlich bleiben wird.

  • Wiener Energiekostenpauschale
    Tel: 01 4000 8040
    Ziel der Wiener Energiekostenpauschale ist, die Auswirkungen der finanziellen Mehrbelastungen durch den Anstieg der Energiekosten und damit der Wohnkosten für anspruchsberechtigte Personen zu mildern. Alleinerziehende werden zusätzlich unterstützt und erhalten einen Zuschlag zur Energiekostenpauschale.

  • Wiener Energiebonus '23
    Bei dieser Unterstützung, die per Antrag im 4. Quartal bis Ende des Jahres ausgezahlt wird, werde pro bezugsberechtigtem Haushalt 200 Euro direkt aufs Konto überwiesen.

    • Wer kann beziehen: Wiener Einpersonenhaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro oder Wiener Mehrpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
    • Unterstützung: EUR 200,- für ein Jahr.

Soziale Härtefälle

  • Wiener Energieunterstützung
    Tel: 01 4000-8040
    E-Mail: servicestelle@ma40.wien.gv.at
    Seit 2013 gibt es in Wien statt dem Heizkostenzuschuss die Wiener Energieunterstützung, die über das gleiche Budget verfügt, aber ganzjährig beantragt werden kann.
    Wenn ein Energiekosten-Rückstand entstanden oder der Energiebezug bereits eingestellt wurde.

  • Energieunterstützung Plus
    Tel: 01 4000-8040
    Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen.
    Voraussetzungen: Mindestsicherung, GIS-Gebührenbefreiung, ...

    • AlVG Leistungen: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld, Krankengeld oder Bevorschussung aus Leistung der Pensionsversicherung
    • Rehabilitationsgeld gemäß §143a ASVG oder Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG
    • Übergangsgeld gemäß § 306 oder § 199 ASVG oder § 164 GSVG
    • Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG
    • Übergangsgeld gemäß § 156 oder § 148z BSVG


CategorieEnergie CategorieFernwärme CategorieHeizung CategorieWarmwasser


EnergiekostenAnstieg (last edited 2024-04-15 10:46:49 by JohannKlasek)


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