Differences between revisions 1 and 2
Revision 1 as of 2006-01-31 13:15:11
Size: 2740
Editor: JohannKlasek
Comment: Neu erstellt.
Revision 2 as of 2006-01-31 14:09:28
Size: 6824
Editor: JohannKlasek
Comment:
Deletions are marked like this. Additions are marked like this.
Line 9: Line 9:

=== Winterbetreuung ===
Line 23: Line 25:
 * JohannKlasek: Die Winterbetreuung z.B. 2005-12-28 hat nicht geklappt (nur in der Früh und am späten Nachmittag wurde geräumt, obwohl es den ganzen Tag durchgehend geschneit hat).
 * Fr. Recla: Sie gab in diesem Fall zu, dass hier die Betreuung nicht gestimmt hat, denn es seien besondere Umstände eingetreten (Anm. des Autors: besonders viel Schneefall!?).
 * JohannKlasek, Hr./Fr. Koch: Die Probleme die Recla im Einzelfall mit Personal oder was auch immer haben möge, kann nicht Ausrede für die Nichterbringung der Leistung sein. Die sei von der Fa. Recla intern zu lösen, aber nicht auf Kosten der Betreuungsleistung.

 * JohannKlasek, Hr./Fr. Koch: Die Leistungsbeschreibung sagt eindeutig, dass die Verwendung eines Auftaumittels in der Anlage verboten ist.
 * Fr. Recla: Ja, aber wir verwenden nur Plantabon
 * JohannKlasek: Das ist ja ein Auftaumittel!
 * Hr. Wieninger: Nein, das sie nur etwas auf Harnstoffbasis (vermischt mit Tonbruch - Anm. des Autors: genauer Wortlaut nicht mehr bekannt) und das sei voll biologisch abbaubar.
 ''Nachträgliche Recherche:''
   * Siehe Studie im Auftrag der MA22 zu ["Plantabon"]: Harnstoff ist nur ein Bestandteil. Hauptsächlich ist es ein Ammoniumsulfat (Stickstoff) basierendes Salz (chem.), wenn auch nicht chlorid-haltig oder natrium-basierend. Deswegen ist es sehr wohl nach Winterdienstgesetz der Gemeinde Wien ein '''Auftaumittel'''!
   * Die Studie besagt weiters, dass Plantabon nicht unreflektiert verwendet werden soll und sehr wohl Einfluss (speziell langfristig) auf Planzen entstehen, auch wenn sonst das Mittel gut verträglich ist (auch bei Tieren).
 * Fr. Recla: Was sollen wir denn sonst verwenden?
 * Hr. Koch: Nur Streuen (Splitt), wie es in der Leistungsbeschreibung verlangt ist. Damit ist auch klar, dass man öfter (speziell bei Schneefall) streuen kommen muss.
 * JohannKlasek: Offensichtlich scheut sich die Fa. Recla diesen Zusatzaufwand - der sich aber zwingend aus der Leistungsbeschreibung ergibt - zu betreiben.
 * Hr./Fr. Recla: Das sei nicht machbar (Anm. des Autor: sinngemäß)

 * JohannKlasek: Außerhalb der Anlage hat die Fa. Recla ''Salz'' (Anm. des Autors: die Fa. Recla meint damit NaCl- bzw. NaK-basiertes Salz) gestreut, obwohl nach Winterdienstgesetz dies nicht erlaubt ist (wegen der Einhaltung des Abstandes zu unbefriedeten Grünflächen).
 * Hr. Wieninger: Salz darf man streuen, wenn das Salzstreugebot aufgehoben ist.
   * ''Nachträglich recherchiert''': Es gab bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine offizielle (wird über das Radio verlautbart) Aufhebung des Salzstreuverbotes. Erst am '''2006-01-19''' wurde von 6-12h erstmalig in der Saison das Verbot aufgehoben!
   * Trotzdem hat die Fa. Recla etliche Säcke Salz verstreut/verbraucht.

'''Fazit:'''
 1. Hr. Wieninger (NeuesLeben) ist in der Hinsicht nicht fachkundig, speziell was das Winterdienstgesetz und die Einteilung und des Aufbau von Streugut angeht. Hier wurde aus der Hausverwaltung keine kompetente Person beigestellt.
 1. Hrn. Wieningers Kompetenzen und Befugnisse sind beschränkt: Er war nicht in der Lage oder konnte bzw. wollte nicht der Fa. Recla unmittelbare Weisungen geben. Er hat lediglich zugestimmt, die Fa. Recla solle einen Arbeitsplan aushängen (damit man die Arbeiten besser kontrollieren könne). ''Anm. der Autors: dies kann man auch jetzt. Mieteraussagen und Fotos sind Beleg genug und trotzdem weigert sich die Hausverwaltung in irgend einer Weise aktiv zu werden.''
 1. Die Fa. Recla (lt. Fr. Recla) wird einen Arbeitsplan (für die Woche/Monat) aushängen, damit man sieht welche Arbeiten zu erledigen sind und diese sind von den Recla-Mitarbeitern abzuzeichnen. ''Anm. des Autors: Die Tätigkeiten sind lt. Leistungsbeschreibung wohlbekannt und eine Zettel mit Unterschriften garantiert nicht, wann und ob die Arbeiten wirklich gemacht wurden. Es bleibt einem lediglich, sobald die Unterschriften für Di. oder Do. fehlen, die Arbeiten bei der Fa. Recla einzufordern, da sie ja offensichtlich nicht gemacht wurden.''
  

Anwesende Personen:

Gesprächsablauf:

Die Reihenfolge entspricht mitunter nicht dem wahren Verlauf der Gespräche.

Winterbetreuung

  • Hr. Recla war sehr ungehalten und bestritt grundsätzlich all unsere Einwände - sie seien alle haltlos.
    • Auf die Fotos angesprochen Ja, ja, ich weiss, Hr. Klasek, sie machen immer ihre Fotos ..., was damit dann Anschein erweckte, dass Fotos nichts zu belegen scheinen.

  • Fr. Recla war kooperativer und führt aus:
    • Der Mietergemeinschaft koste die (Winterbetreuung) nur EUR 4,- pro Monat (der Wert ist ev. jetzt nicht exakt aus dem Gedächtnis des Autors wiedergegeben). Also praktisch kaum etwas - was wollen oder erwarten sich die Mieter denn um diesen Betrag. (Anmerk.: es klang so, als ob wir für das Geld mit dieser Leistung mehr als zufrieden sein sollten).

  • Hr./Fr. Koch:
    • Insgesamt mit der Winterbetreuung kommt man aufs Jahr auf ca. EUR 9000,- für die Hausbetreuung. Um dieses Geld wurde die Hausbetreuung vertraglich für die Leistungsbeschreibung eingegangen, was auch zu erfüllen ist.
    • Als Konsequenz, wenn es nicht mit der Hausbetreuung nicht klappt, sehen wir die Mieter nur die Aufkündigung des Vertrags mit der Fa. Recla durch die Hausverwaltung.
  • Hr. Recla schroff: Sie haben da überhaupt nix zu sagen (wen auch immer er da angesprochen hat), sie können das nicht bestimmen.
  • JohannKlasek: Wir vielleicht nicht direkt, aber wir können in einer Versammlung die Hausverwaltung sehr wohl auffordern (z.B. per Abstimmung, Anm. der Autors), die Hausverwaltung zu wechseln.

  • Hr./Fr. Koch: Der Firma Recla muss sich ja vor Vertragsbeginn überlegt haben, welcher Aufwand durch die von der Hausverwaltung ausgeschriebene Beschreibung entsteht und dementsprechend einen Preis angeboten haben. Im Nachhinein zu beklagen, es sei soviel arbeit kann man hier nicht gelten lassen. Wie wurde denn der Arbeitsaufwand ermittelt?
  • Fr. Recla: Der Aufwand sei zu Beginn (in den ersten Tagen/Wochen der Anlage) von Fr. Recla selbst ermittelt worden, indem sie selbst die Hausbetreuung gemacht hat. Aufgrund dieser Ermittlung kam es zu einem Betreuungsaufwand von 8h/Woche (ohne Winterbetreuung). An 2 Tagen (Di.+Do.) wird betreut. Damit sei die Betreuung im Umfang von 2h/Tag bei 2 Mitarbeiter oder 4h/Tag bei einem Mitarbeiter.
  • Hr./Fr. Koch: Es ist der Mieterschaft egal, welcher Aufwand schlussendlich bei der Fa. Recla entsteht. Es ist durch eine Pauschale abgegolten und lediglich die Erfüllung der Leistung ist ausschlaggebend - und diese sei einfach äußerst mangelhaft.
  • JohannKlasek: Die Winterbetreuung z.B. 2005-12-28 hat nicht geklappt (nur in der Früh und am späten Nachmittag wurde geräumt, obwohl es den ganzen Tag durchgehend geschneit hat).

  • Fr. Recla: Sie gab in diesem Fall zu, dass hier die Betreuung nicht gestimmt hat, denn es seien besondere Umstände eingetreten (Anm. des Autors: besonders viel Schneefall!?).
  • JohannKlasek, Hr./Fr. Koch: Die Probleme die Recla im Einzelfall mit Personal oder was auch immer haben möge, kann nicht Ausrede für die Nichterbringung der Leistung sein. Die sei von der Fa. Recla intern zu lösen, aber nicht auf Kosten der Betreuungsleistung.

  • JohannKlasek, Hr./Fr. Koch: Die Leistungsbeschreibung sagt eindeutig, dass die Verwendung eines Auftaumittels in der Anlage verboten ist.

  • Fr. Recla: Ja, aber wir verwenden nur Plantabon
  • JohannKlasek: Das ist ja ein Auftaumittel!

  • Hr. Wieninger: Nein, das sie nur etwas auf Harnstoffbasis (vermischt mit Tonbruch - Anm. des Autors: genauer Wortlaut nicht mehr bekannt) und das sei voll biologisch abbaubar.

    Nachträgliche Recherche:

    • Siehe Studie im Auftrag der MA22 zu ["Plantabon"]: Harnstoff ist nur ein Bestandteil. Hauptsächlich ist es ein Ammoniumsulfat (Stickstoff) basierendes Salz (chem.), wenn auch nicht chlorid-haltig oder natrium-basierend. Deswegen ist es sehr wohl nach Winterdienstgesetz der Gemeinde Wien ein Auftaumittel!

    • Die Studie besagt weiters, dass Plantabon nicht unreflektiert verwendet werden soll und sehr wohl Einfluss (speziell langfristig) auf Planzen entstehen, auch wenn sonst das Mittel gut verträglich ist (auch bei Tieren).
  • Fr. Recla: Was sollen wir denn sonst verwenden?
  • Hr. Koch: Nur Streuen (Splitt), wie es in der Leistungsbeschreibung verlangt ist. Damit ist auch klar, dass man öfter (speziell bei Schneefall) streuen kommen muss.
  • JohannKlasek: Offensichtlich scheut sich die Fa. Recla diesen Zusatzaufwand - der sich aber zwingend aus der Leistungsbeschreibung ergibt - zu betreiben.

  • Hr./Fr. Recla: Das sei nicht machbar (Anm. des Autor: sinngemäß)
  • JohannKlasek: Außerhalb der Anlage hat die Fa. Recla Salz (Anm. des Autors: die Fa. Recla meint damit NaCl- bzw. NaK-basiertes Salz) gestreut, obwohl nach Winterdienstgesetz dies nicht erlaubt ist (wegen der Einhaltung des Abstandes zu unbefriedeten Grünflächen).

  • Hr. Wieninger: Salz darf man streuen, wenn das Salzstreugebot aufgehoben ist.
    • Nachträglich recherchiert: Es gab bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch keine offizielle (wird über das Radio verlautbart) Aufhebung des Salzstreuverbotes. Erst am 2006-01-19 wurde von 6-12h erstmalig in der Saison das Verbot aufgehoben!

    • Trotzdem hat die Fa. Recla etliche Säcke Salz verstreut/verbraucht.

Fazit:

  1. Hr. Wieninger (NeuesLeben) ist in der Hinsicht nicht fachkundig, speziell was das Winterdienstgesetz und die Einteilung und des Aufbau von Streugut angeht. Hier wurde aus der Hausverwaltung keine kompetente Person beigestellt.

  2. Hrn. Wieningers Kompetenzen und Befugnisse sind beschränkt: Er war nicht in der Lage oder konnte bzw. wollte nicht der Fa. Recla unmittelbare Weisungen geben. Er hat lediglich zugestimmt, die Fa. Recla solle einen Arbeitsplan aushängen (damit man die Arbeiten besser kontrollieren könne). Anm. der Autors: dies kann man auch jetzt. Mieteraussagen und Fotos sind Beleg genug und trotzdem weigert sich die Hausverwaltung in irgend einer Weise aktiv zu werden.

  3. Die Fa. Recla (lt. Fr. Recla) wird einen Arbeitsplan (für die Woche/Monat) aushängen, damit man sieht welche Arbeiten zu erledigen sind und diese sind von den Recla-Mitarbeitern abzuzeichnen. Anm. des Autors: Die Tätigkeiten sind lt. Leistungsbeschreibung wohlbekannt und eine Zettel mit Unterschriften garantiert nicht, wann und ob die Arbeiten wirklich gemacht wurden. Es bleibt einem lediglich, sobald die Unterschriften für Di. oder Do. fehlen, die Arbeiten bei der Fa. Recla einzufordern, da sie ja offensichtlich nicht gemacht wurden.

/!\ [in Bearbeitung]

Recla/Protokoll-2006-01-18 (last edited 2021-01-08 18:42:29 by localhost)


Startseite ‐ Impressum ‐ Datenschutz