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Laut Aushang der HausVerwaltung sind die Dachgeschoßgänge (betroffen Haus 1, Haus 2 und Haus 4) von Unrat, Kisten, Griller etc. '''binnen einer Woche''' zur räumen, da diese als Fluchtwege gelten und sonst feuerpolizeilichen Richtlinien nicht genügen. Außerdem verstößt das gegen die Wiener Reinhalteverordung. Siehe ["Gesetze"]. Laut Aushang der HausVerwaltung sind die Dachgeschoßgänge (betroffen Haus 1, Haus 2 und Haus 4) von Unrat, Kisten, Griller etc. '''binnen einer Woche''' zur räumen, da diese als Fluchtwege gelten und sonst feuerpolizeilichen Richtlinien nicht genügen. Außerdem verstößt das gegen die Wiener Reinhalteverordung. Siehe [[Gesetze]].

Räumung Dachgeschoßgänge

-- JohannKlasek 2011-08-28 02:59:22

2011-02-16:

Laut Aushang der HausVerwaltung sind die Dachgeschoßgänge (betroffen Haus 1, Haus 2 und Haus 4) von Unrat, Kisten, Griller etc. binnen einer Woche zur räumen, da diese als Fluchtwege gelten und sonst feuerpolizeilichen Richtlinien nicht genügen. Außerdem verstößt das gegen die Wiener Reinhalteverordung. Siehe Gesetze.


Aktuelles/Tagebuch/2011-02-16 (last edited 2021-01-08 18:42:27 by localhost)


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