-- JohannKlasek DateTime(2009-01-13T15:44:51Z)
Betriebskostenabrechnung
Allgemeines
Von der HausVerwaltung ist die Abrechnung des Vorjahres bis zum 30.6. vorzulegen.
- Einspruchsfrist betrÃĪgt 6 Monate.
Kontrollen
2008-09: bei Hrn. Waller, NeuesLeben
[:ChristianeRausch-Schott]