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 * Die Einschränkung des [:Waschkueche:Waschküchenbetriebs] ist nicht notwendig, da diese baulich von anderen Wohnungseinheiten getrennt ist und daher keine Lärm- oder Geruchsbelästigung hervorruft. Eine Sonntag/Feiertagspause scheint hier nicht notwendig.  * ad Punkt 16) <<BR>>
  a. Die Einschränkung des [[Waschkueche|Waschküchenbetriebs]] ist nicht notwendig, da diese baulich von anderen Wohnungseinheiten getrennt ist und daher keine Lärm- oder Geruchsbelästigung hervorruft. Eine Mittagszeit- und Sonntagspause scheint hier nicht notwendig.
  a. ''Das Trocknen der Wäsche ist an den Fenstern, auf den Balkonen oder Gängen nicht gestattet, sondern hat an den dafür bestimmten Plätzen zu geschehen.'' <<BR>> Diese ''bestimmten Plätze'' gibt es in der Anlage nicht und die Verwendung des Kostenpflichtigen Trockners aus der Waschküche ist wohl nicht statthaft. Da hier zudem nicht explizit von Terrassen gesprochen wird, Balkone gar nicht existieren, ist diese Regelung eher als hinfällig zu betrachten.

Hausordnung

Die Hausordnung ist als verbindlicher Teil des Mietvertrags und enthält so allerlei Dinge, die das Miteinander in der Anlage regelt.

Die Einhaltung ist nicht ohne weiteres erzwingbar (ist kein Gesetz), auch wenn die HausVerwaltung diese vorgibt. Nur wenn wir Mieter uns in unserem eigensten Interesse gemeinsam an diese Ordnung halten, hat es für uns alle auch den entsprechenden Nutzen und das Zusammenleben in Anlage spielt sich dann in Ruhe und Frieden ab.

Einzelseiten:

  1. Seite

  2. Seite

Zusammengesetzte Seiten:

Anmerkungen

Nicht alle Punkte sind für unsere Anlage wirklich praktikabel und die Formulierung stammt aus der sogenannten "Standardhausordnung", die NeuesLeben üblicherweise für Wohnhausanlagen verwendet. Sie ist im konkreten Fall nicht an die besonderen Gegebenheiten unserer Anlage angepasst:

  • ad Punkt 16)

    1. Die Einschränkung des Waschküchenbetriebs ist nicht notwendig, da diese baulich von anderen Wohnungseinheiten getrennt ist und daher keine Lärm- oder Geruchsbelästigung hervorruft. Eine Mittagszeit- und Sonntagspause scheint hier nicht notwendig.

    2. Das Trocknen der Wäsche ist an den Fenstern, auf den Balkonen oder Gängen nicht gestattet, sondern hat an den dafür bestimmten Plätzen zu geschehen.
      Diese bestimmten Plätze gibt es in der Anlage nicht und die Verwendung des Kostenpflichtigen Trockners aus der Waschküche ist wohl nicht statthaft. Da hier zudem nicht explizit von Terrassen gesprochen wird, Balkone gar nicht existieren, ist diese Regelung eher als hinfällig zu betrachten.

HausOrdnung (last edited 2021-01-08 18:42:29 by localhost)


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