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Seit Bezug der Anlage gab aus diversen Anlässen (Abrechnungsunklarheiten, Ablesung, Messverfahren, Betrieb) es verschiedene Gespräche zwischen der HausVerwaltung, dem Ableser/Abrechner [:ISTA:ISTA (vormals Viterra)] und dem Energielieferanten ["ProEnergy"]. | Seit Bezug der Anlage gab aus diversen Anlässen (Abrechnungsunklarheiten, Ablesung, Messverfahren, Betrieb) es verschiedene Gespräche zwischen der HausVerwaltung, dem Ableser/Abrechner [[ISTA|ISTA (vormals Viterra)]] und dem Energielieferanten [[ProEnergy]]. |
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* [http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/heizkosten.html Wiener Wohnen: Schlichtungsstelle Heizkosten] * [https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=170 Mietervereinigung: HeizKG] (Heizkostenabrechnungsgesetz) |
* [[http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/heizkosten.html|Wiener Wohnen: Schlichtungsstelle Heizkosten]] * [[https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=170|Mietervereinigung: HeizKG]] (Heizkostenabrechnungsgesetz) |
Contents
-- JohannKlasek 2011-09-21 12:55:14
Heizkostenabrechnung
Allgemeines
Ablesung:
Erfolgt üblicherweise zu Jahresbeginn, Jänner+Februar. Sie muss aber am Jahresanfang angesiedelt sein, wenn ein Kalenderjahr als Abrechnungsperiode verwendet wird, weil die Warmwasserverbrauchsmessung mit mechanischen Messgeräten passiert und der Stand zum Jahreswechsel nicht gespeichert ist. Anders bei der Heizung, wo elektronische Messgeräte vorliegen, die die Messwerte von 12 zurückliegenden Monaten speichern).Abrechnung:
Jährlich vom Ablese- und Abrechnungsdienstleister vorzulegen.- Abrechnungsperiode: 1 Jahr
Einspruchsfrist beträgt 6 Monate (gemäß HeizKG).
Abrechnungsdienstleister: ISTA
- Ablesung
- Abrechnung
- Einhebung der monatlichen Teilzahlungen durch die Wohnparteien.
Energiekosten laut Vertrag mit Energielieferant (ProEnergy)
Dieser stellt für die Abrechnungsperiode die Gesamtkosten für die an der Hauptübergabestelle gemessene Energiemenge (in kWh) dem Abrechnungsdienstleister in Rechnung.
Abrechnung
Sie ist gesetzlich geregelt nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).
Die Abrechnung besteht aus zwei Teilen:
- Heizungsabrechnung
- Warmwasserabrechnung
Grundlage für die Kosten sind die Messungen des Verbrauchs an den Übergabestellen (Hauptleitung) zur Anlage. Diese Kosten werden dann gemäß dem vertraglichen Energiepreis des Energielieferanten (fester und variabler Kostensatz) auf die Verbrauchseinheiten bzw. Wohnflächen entsprechend aufgeschlüsselt und verteilt.
Aus diesem mehrstufigen Prozess ergibt sich schlussendlich, dass der Einfluss des individuellen Verbrauchs auf die monatlichen Kosten lediglich im Bereich von 40-30% liegen! D.h. selbst wenn nichts geheizt und kein Warmwasser verbraucht wird, ist eine Einsparung bestenfalls nur um den zuvor genannten Prozentanteil möglich (vorausgesetzt, alle anderen Parteien verhalten sich unverändert).
Heizungsabrechnung
Aufgeteilt werden die Gesamtkosten der verbrauchten Energie für die Beheizung - der Verbrauchswert der einzelnen Wohnungen dient nur als Anteil bezogen auf die Gesamtheit aller Wohnungen. Dies ist genau im Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt.
Verbrauch wird gemessen in kWh (Kilowattstunde), Wärmeenergie. Dabei wird die Durchflussmenge, sowie die Zufluss- und Abflusstemperatur bei jeder Wohneinheit erfasst und daraus die Energiemenge ermittelt. Diese dient aber nicht direkt zur Ermittlung des Preises, sondern dient dennoch nur als verhältnismäßiger Verbrauchsanteil bezogen auf die gemessenen Gesamtenergiemenge (ist nicht gleich der Summe der Einzelzähler!). Trotzdem messen diese den realen Verbrauch einer Wohnung exakter, als dies z.B. die klassischen Verdunster tun.
Die variablen Kosten werden über Verbrauchsanteil (gemessene Energie) und der beheizbaren Wohnfläche aufgeschlüsselt.
Die fixen Kosten werden nur über die beheizbare Wohnfläche aufgeschlüsselt.
Warmwasserabrechnung
Aufgeteilt werden die Gesamtkosten der verbrauchten Energie für das Warmwasser - der Verbrauchswert der einzelnen Wohnungen dient nur als Anteil bezogen auf die Gesamtheit aller Wohnungen. Dies ist genau im Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt.
Der Verbrauch wird als Volumen (in m3) gemessen (egal welche Temperatur das Wasser eigentlich hat bzw. wie viel Energie tatsächlich transportiert wird).
Die variablen Kosten werten über die Verbrauchsanteile und die Nutzwerte (entspr. etwa der Wohnungsfläche) aufgeschlüsselt verrechnet.
Die fixen Kosten werden nur über die Nutzwerte (entspr. etwa der Wohnungsfläche) aufgeschlüsselt verrechnet.
Berechnung
Zum Nachrechnen bzw. als Basis für Berechnung der jeweils eigenen Kosten für eine Wohnung (mit den Daten einer vorhandenen Abrechnung) hat AlexanderSelb schon vor Jahren eine Excel-Tabelle entworfen, die man mit den jeweiligen Daten einer Abrechnung füttern kann.
Durch Änderung von diversen Werten, kann man den Einfluss auf die konkreten Kosten ersehen:
Heizung- und Warmwasserabrechnung 2003 (MS Excel Tabelle)
Man benötigt für die Berechnung folgende Angaben aus einer bestehenden Abrechnung:
- Der Gesamtenergieverbrauch der Anlage (Heizung, Warmwasser)
Die Summe der Warmwasserverbrauchs aller Wohnungen (m3)
- Die Summe der Heizungswärmeverbrauchs aller Wohnungen (kWh)
- Für die jeweilige Wohnung
- die beheizbare Wohnfläche
- der Warmwasserverbrauch
- der Heizungswärmeverbrauch
Kontrollen und Beanstandungen
Seit Bezug der Anlage gab aus diversen Anlässen (Abrechnungsunklarheiten, Ablesung, Messverfahren, Betrieb) es verschiedene Gespräche zwischen der HausVerwaltung, dem Ableser/Abrechner ISTA (vormals Viterra) und dem Energielieferanten ProEnergy.
Hilfestellung, Kontrollen, beratende Funktion:
Johann Klasek (4/2)
Alexander Selb (1/14)
Beanstandungen
Anmerkungen zu einzelnen Jahren:
- 2010/2011:
Stellungnahme 2011-07-06 (PDF)
von Viterra
Andere Informationen
Mietervereinigung: HeizKG (Heizkostenabrechnungsgesetz)