-- JohannKlasek 2011-09-21 12:55:14

Heizkostenabrechnung

{i} Heizung und Warmwasser

Allgemeines


Abrechnung

Sie ist gesetzlich geregelt nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG).

Die Abrechnung besteht aus zwei Teilen:

  1. Heizungsabrechnung
  2. Warmwasserabrechnung

Grundlage für die Kosten sind die Messungen des Verbrauchs an den Übergabestellen (Hauptleitung) zur Anlage. Diese Kosten werden dann gemäß dem vertraglichen Energiepreis des Energielieferanten (fester und variabler Kostensatz) auf die Verbrauchseinheiten bzw. Wohnflächen entsprechend aufgeschlüsselt und verteilt.

Aus diesem mehrstufigen Prozess ergibt sich schlussendlich, dass der Einfluss des individuellen Verbrauchs auf die monatlichen Kosten lediglich im Bereich von 40-30% liegen! D.h. selbst wenn nichts geheizt und kein Warmwasser verbraucht wird, ist eine Einsparung bestenfalls nur um den zuvor genannten Prozentanteil möglich (vorausgesetzt, alle anderen Parteien verhalten sich unverändert).

Heizungsabrechnung

Warmwasserabrechnung

Berechnung

Zum Nachrechnen bzw. als Basis für Berechnung der jeweils eigenen Kosten für eine Wohnung (mit den Daten einer vorhandenen Abrechnung) hat AlexanderSelb schon vor Jahren eine Excel-Tabelle entworfen, die man mit den jeweiligen Daten einer Abrechnung füttern kann.
Durch Änderung von diversen Werten, kann man den Einfluss auf die konkreten Kosten ersehen:

Man benötigt für die Berechnung folgende Angaben aus einer bestehenden Abrechnung:

Ausständige Abrechnung

Die Fa. ISTA hat die Abrechung bis 2024-07-23 noch nicht eingelangt. Daher die ArbeiterKammer hinzugezogen.

Telefonische Auskunft -- JohannKlasek 2024-07-23 15:11:26:

Laut aktueller Fassung vom 23.7.2024 des HKAbrG darf der Abrechner sich bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungsperiode (hier geht es um 1.1.2023 bis 31.12.2023) Zeit lassen.

Die juristische Meinung und Einordnung ist die, dass der Abrechner nach Verstreichen der Frist keine Rechnung mehr legen darf. Etwaige Akontozahlung sollten zurückverlangt werden bzw. nicht mehr weiter geleistet werden. Es entsteht allerdings dann ein Nachteil für den Verbraucher, wenn die Akontozahlungen höher als die tatsächlichen Kosten ausgemacht haben. Dann muss man eventuell mit einer Klage sich zu seinem Recht verhelfen und sich die Akontozahlungen zurück holen.

Die Rechtssprechung ist hier nicht eindeutig. Der AK liegen im Wesentlichen nur die OGH-Entscheidungen vor. Jene auf Bezirks- oder Landesebene können unterschiedlich ausgefallen sein. Sollte die Abrechnung innerhalb Frist nicht erfolgen, wieder bei der AK zur weiteren Vorgangsweise melden. Dann muss geklärt werden, ob die AK hier gegebenenfalls eine Klage eingeht.


Kontrollen und Beanstandungen

Seit Bezug der Anlage gab aus diversen Anlässen (Abrechnungsunklarheiten, Ablesung, Messverfahren, Betrieb) es verschiedene Gespräche zwischen der HausVerwaltung, dem Ableser/Abrechner ISTA (vormals Viterra) und dem Energielieferanten ProEnergy.

Hilfestellung, Kontrollen, beratende Funktion:

Beanstandungen

Anmerkungen zu einzelnen Jahren:


Andere Informationen


Heizkostenabrechnungsgesetz

HeizKG (Heizkostenabrechnungsgesetz)

<!> Auszüge interessante Stellen:

Aufteilungsschlüssel

Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch

Was für ein Wert ist festgelegt!?

-> 35 %!

Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung


CategoryHeizung CategoryHeizkosten
































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