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= Rückzahlung von Beiträgen = = Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen =

Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen

Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 [:Gesetze:Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt.

Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:

  • Den Finanzierungsbeitrag, der bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen.

Hinweise:

  • Da die ["Anlage"] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.
  • Der Prozentsatz ermittelt den jährlichen Abzugsbetrag bezogen auf den Ausgangsfinanzierungsbetrag. Dieser reduziert linear den Finanzierungsbeitrag, sodass sich nach 100 Jahren der Finanzierungsbeitrag abgeschrieben ist.
  • Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von ["NeuesLeben"] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.

Berechnung

  • Basisbetrag: B (Finanzierungsbeitrag)

  • Prozentsatz: p = 0,01 (=1% p.a., d.h. 1 vH, also 1 von Hundert pro Jahr, fix nach §17 WGG)

  • Mietdauer: M (in ganze Monate)

  • Rückzahlungsbetrag: R

  • Formel: R = B*(1-p*(M/12))

Beispiele und Vorlagen:

  • attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.pdf
  • attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.xls

Referenzen


["CategoryFinanzierung"]

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