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Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 [:Gesetze:Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. | Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. Siehe auch ["Gesetze"]. |
Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen
Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. Siehe auch ["Gesetze"].
Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:
- Den Finanzierungsbeitrag, der bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen.
Hinweise:
- Da die ["Anlage"] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.
- Der Prozentsatz ermittelt den jährlichen Abzugsbetrag bezogen auf den Ausgangsfinanzierungsbetrag. Dieser reduziert linear den Finanzierungsbeitrag, sodass sich nach 100 Jahren der Finanzierungsbeitrag abgeschrieben ist.
Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von ["NeuesLeben"] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.
Berechnung
Basisbetrag: B (Finanzierungsbeitrag)
Prozentsatz: p = 0,01 (=1% p.a., d.h. 1 vH, also 1 von Hundert pro Jahr, fix nach §17 WGG)
Mietdauer: M (in ganze Monate)
Rückzahlungsbetrag: R
Formel: R = B*(1-p*(M/12))
Beispiele und Vorlagen:
- [attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.xls Excel-Blatt]
- [attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.pdf PDF] (des vorigen Excel-Blatts)
Referenzen
[http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG]
[http://www.gbv.at/Page/View/4168 Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung]
[http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000 Entscheidung aus dem Jahr 2001]