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Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 [:Gesetze:Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [[http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html|§ 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)]] behandelt. Siehe auch [[Gesetze]].
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 * Da die ["Anlage"] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.  * Da die [[Anlage]] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.
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 * Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von ["NeuesLeben"] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.  * Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von [[NeuesLeben]] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.
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 * [attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.xls Excel-Blatt]
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 * [[attachment:rueckzahlungsrechnung-beispiel.pdf|PDF]] (des vorigen Excel-Blatts)
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 * [http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG]
 * [http://www.gbv.at/Page/View/4168 Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung]
 * [http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000 Entscheidung aus dem Jahr 2001]
 * [[http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html|Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG]]
 * [[http://www.gbv.at/Page/View/4168|Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung]]
 * [[http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000|Entscheidung aus dem Jahr 2001]]
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["CategoryFinanzierung"] [[CategoryFinanzierung]]

Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen

Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) behandelt. Siehe auch Gesetze.

Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:

  • Den Finanzierungsbeitrag, der bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen.

Hinweise:

  • Da die Anlage nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.

  • Der Prozentsatz ermittelt den jährlichen Abzugsbetrag bezogen auf den Ausgangsfinanzierungsbetrag. Dieser reduziert linear den Finanzierungsbeitrag, sodass sich nach 100 Jahren der Finanzierungsbeitrag abgeschrieben ist.
  • Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von NeuesLeben durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.

Berechnung

  • Basisbetrag: B (Finanzierungsbeitrag)

  • Prozentsatz: p = 0,01 (=1% p.a., d.h. 1 vH, also 1 von Hundert pro Jahr, fix nach §17 WGG)

  • Mietdauer: M (in ganze Monate)

  • Rückzahlungsbetrag: R

  • Formel: R = B*(1-p*(M/12))

Beispiele und Vorlagen:

Referenzen


CategoryFinanzierung

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