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Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. Siehe auch ["Gesetze"]. | Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [[http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html|§ 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)]] behandelt. Siehe auch [[Gesetze]]. |
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* Da die ["Anlage"] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr. | * Da die [[Anlage]] nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr. |
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* Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von ["NeuesLeben"] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden. | * Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von [[NeuesLeben]] durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden. |
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* [http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG] * [http://www.gbv.at/Page/View/4168 Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung] * [http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000 Entscheidung aus dem Jahr 2001] |
* [[http://www.jusline.at/17_Rückzahlung_von_Beiträgen_WGG.html|Jusline.at: Gesetzestext §17 WGG]] * [[http://www.gbv.at/Page/View/4168|Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen: Finanzierungsbeitrag – Rückerstattung]] * [[http://www.ratg.at/entscheidungen/default.aspx?dokid=JJT_20010116_OGH0002_0050OB00323_00M0000_000|Entscheidung aus dem Jahr 2001]] |
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Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen
Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) behandelt. Siehe auch Gesetze.
Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:
- Den Finanzierungsbeitrag, der bei Abschluss des Mietvertrages bzw. bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung der Grundkosten und Baukosten zu bezahlen ist, hat die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Räumung des Mietgegenstandes an den ausziehenden Mieter auszuzahlen.
Hinweise:
Da die Anlage nach 2001 errichtet wurde, gilt durchgehend eine Abschreibung von 1% (1 vH) pro Jahr.
- Der Prozentsatz ermittelt den jährlichen Abzugsbetrag bezogen auf den Ausgangsfinanzierungsbetrag. Dieser reduziert linear den Finanzierungsbeitrag, sodass sich nach 100 Jahren der Finanzierungsbeitrag abgeschrieben ist.
Eine Zwischenberechnung (Wohnung + optionaler Garage) von NeuesLeben durchgeführt und bestätigt, kann gegen eine Gebühr von EUR 63,80 (Stand Jänner 2013) angefordert werden.
Berechnung
Basisbetrag: B (Finanzierungsbeitrag)
Prozentsatz: p = 0,01 (=1% p.a., d.h. 1 vH, also 1 von Hundert pro Jahr, fix nach §17 WGG)
Mietdauer: M (in ganze Monate)
Rückzahlungsbetrag: R
Formel: R = B*(1-p*(M/12))
Beispiele und Vorlagen:
PDF (des vorigen Excel-Blatts)