Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen

Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach § 17 [:Gesetze:Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt.

Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:

Hinweise:

Berechnung

Beispiele und Vorlagen:

Referenzen


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