Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen

Baukostenanteile (Finanzierungsbeitrag) für Wohnung und Garage werden nach [http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html § 17 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)] behandelt. Siehe auch ["Gesetze"].

Für die Rückgabe des Mietgegenstandes gilt:

Hinweise:

Berechnung

Beispiele und Vorlagen:

Referenzen


["CategoryFinanzierung"]


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