Abstellraum 3

-- JohannKlasek 2010-04-14 08:58:04

2010-04-05:

Nach der Räumung des Abstellraums 3 am 18.3.2010 (durch die Mieterschaft!) nach Androhung einer kostenpflichten Räumung durch die HausVerwaltung, wurde der Raum auf Betreiben der Hausverwaltung der Mieterschaft entzogen.

Teilweise geräumter AR 3

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AR 3 nach der Räumung (mit Rest, der am gleichen Tag noch entsorgt wurde)

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Möglicherweise schon Tage vorher, wurde der Zylinder von Abstellraum 3 (Fläche 5,7 m2) von der Hausverwaltung getauscht, sodass die Verwendungen durch die Mieterschaft nicht mehr möglich ist und damit von der Hausverwaltung bzw. dem Hausservice exklusiv in Beschlag genommen. Diese Vorgehensweise ist so nicht mit der Mieterschaft bzw. mit der Mietervertretung abgestimmt worden und wird auch nicht gut geheißen.

Die HausVerwaltung hat zwar diesbezüglich mit der MieterVertretung Kontakt aufgenommen, aber von der schlussendlichen Wegnahme des Raumes war dabei nicht die Rede!

<!> Begründet wird die Inbeschlagnahme damit, dass man für Professionisten eine Einstellmöglichkeit von Material etc. benötigt. Vorausgegangen war eine Diskussion mit Mietern, die den Raum exklusiv mieten wollten, und die Diskussion um den Zustand bzw. Inhalt des Raumes.
Allerdings entbehrt diese Begründung jeglicher Basis, denn

  1. Seit dem Bezug der Wohnanlage (März 2003), und speziell während der ersten 3 bzw. 5 Gewährleistungsjahre hat nicht einmal der GeneralUnternehmer den Bedarf für einen derartigen Raumbedarf gehabt bzw. er wurde anderweitig in Anspruch genommen. Warum "plötzlich" jetzt nach 7 Jahren?

  2. Es gibt bereits etliche andere Einlagerungsräumlichkeiten für HausBetreuung, Professionisten, HausService und GeneralUnternehmer - die bereits auch solcherart genutzt werden, nämlich

    1. Abstellraum Haus 4
      Putzmaterial HausBetreuung - Nutzung etwa 50%.

    2. Stiegenpodesthohlraum Stiege 4
      Praktisch ungenutzt.

    3. Kollektorvorraum und Kollektorgang Stiege 4
      Baumaterial, Anlagenkomponenten GeneralUnternehmer/Professionisten und MieterVertretung. Nutzung Vorraum ist 100%, Kollektorgang, bestenfalls 10%.

    4. Kollektorvorraum und Kollektorgang Stiege 2
      Ersatzlager und "Restesammlung" von HausBetreuung. Abzüglich Gerümpel, liegt die Nutzung des Vorraums bei bestenfalls 30%. Nutzung Kollektorgang: 0%

    5. Stiegenpodesthohlraum Stiege 3
      Wassersammelanlage, Konstruktion von GeneralUnternehmer, Nutzung etwa 25%.

    6. Stiegenpodesthohlraum Stiege 2: Nutzung vermutlich 0% (derzeit von MieterVertretung nicht sperrbar).

    {i} Siehe http://amhofgartel.klasek.at/cgi-bin/pict.ah.2010-03-16-Abstellraeume
    Zur Übersicht die Abstellräumlichkeiten (im Untergeschoß) mit deren Flächen (ausgemessen mit einem Ultraschalldistanzmesser) und die Nutzung bzw. Zugehörigkeit.

  3. Es gibt seitens der Mieterschaft legitimen Bedarf an Stauraum, nämlich für
    • Für die Sandkiste und dessen Betreuung und Verwendung (Besen und sonstiges Werkzeug, Spielzeug)
    • Ersatzmaterial für die Waschküche (Ersatzteillager für Waschmaschine)



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