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103 - Haus 1: Steigleitungbeschriftung vertauscht
Kurzbeschreibung
Die Steigleitungen bei diversen Wohneinheitengruppen von Haus 1 sind unterschiedlichst angeordnet, weshalb ein gewisser Verdachtsmoment vorliegt, es könne sich um eine falsche Beschriftung handeln, welcher mittlerweile auch bestätigt wurde. Nach der Feststellung der korrekten Beschriftung ist zu klären, wie es hinsichtlich der Heizkostenabrechnung aussieht.
Hr. DI Gruber/NeuesLeben hat einen Modus zur Abrechnung angeboten. Es ist nun zu beobachten, ob die Abrechnung nun entsprechend erfolgt.
Kontakt
erhoben von: Mietergemeinschaft: JohannKlasek, ErnstMec
zu beheben von: GeneralUnternehmer
Status
erledigt (mit Vorbehalt) |
Verlauf
Datum |
Kommentator |
Kommentar |
2006-12-18 |
Die neue Abrechnungen der Fa. ISTA ist bereits an die Mieter versandt worden (Abrechnung vom 20.7.2006 für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.12.2005). |
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2006-06-28 |
DI Gruber/NeuesLeben teilt ein Angebot über die korrigierte Abrechnung nach den Montagefehlern an. Siehe Details. |
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2006-05/-06 |
Fa. Sasin korrigiert die Zählermontage bei den betroffen Strängen des Hauses 1. |
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2006-03-24... |
Überprüfung der Wärmezählerzuordnung für die Wohnungen im Haus 1 durch die Fa. Sasin. |
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2006-02-14 |
Fa. Sasin hat die Steigleitung bei 1/11, 1/20 überprüft und eine Vertauschung bzw. fehlerhaften Anschluss der Rückläufe festgestellt. Ein Protokoll ergeht an NeuesLeben. |
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2006-02-02 |
Begehung: siehe Details. |
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2005-09-29 |
Erfasst. Siehe Details. |
Weitere Informationen
2006-06-28
Hr. DI Gruber/NeuesLeben teilt den aktuellen Stand bezüglich Abrechnungsmodus mit:
- 11 Wohnungen von Haus 1 sind falsch angeschossen gewesen: Zeitraum 2003-03 bis 2006-06.
- Bereits 2003-2004 waren 14 Wohnungen (Haus 2 gesamt) wegen einer systematischen Fehlmontage der Wärmezähler auf Nutzfläche nachabgerechnet worden. Weil aber dies damals weniger als 25% der Gesamtnutzfläche war, betraf das nicht die gesamte Anlage!
- Obiges zusammen ergibt nun eine Fehlabrechnung im Zeitraum von 2003 bis 2004 für mehr als 25% der Gesamtnutzfläche. Daher muss nach Heizkostengesetz in diesem Zeitraum die gesamte Anlage neu nach Nutzfläche abgerechnet werden!
Durch die nachträgliche Abrechnung nach Nutzfläche würden Gutschriften und Nachzahlungen auftreten, wobei Hr. DI Gruber das Angebot machte, dass nur die Gutschriften angewiesen werden sollen und etwaige Nachzahlungen (sollen im Bereich von etwa EUR 2000,- sein) allesamt vom GeneralUnternehmer zu begleichen sind.
Ist ist dann noch sicher zu stellen, ab welchen Zeitpunkt wieder nach den Zählerwerten abgelesen und abgerechnet wird. Als Stichtag müsste dies der 1. Juni 2006 sein (nach der Richtigstellung der Zähleranschlüsse).
2006-02-02
Im Zuge der Begehung wurde auf die nicht korrekt eingehaltene Konvention bezüglich der Anordnung bzw. Beschriftung der Steigleitungen von Haus 1 hingewiesen. Besonders im Zuge der Mehrverbrauchsnachforschungen bei 1/11 ist diese Frage aufgetreten. Hr. Gruber/NeuesLeben meinte, man müsse dies wohl überprüfen, ev. anhand von Plänen, was zum Teil problematisch sein könnte, da die ehem. ausführende Fa. Eismayr nicht mehr existiert (allerdings sollte es eine Plan seitens des Heizungsplaners geben, der ja ein anderer war).
2005-09-29
Eine Steigleitungsgruppe fasst die Steigleitungen von 3 übereinander liegenden Wohneinheiten zusammen. Seltsam bei der derzeitigen Montage bzw. Beschriftung ist, dass von 4 untersuchten Gruppen nur zwei identisch angeordnet sind, die weiteren 2 je grundsätzlich andere Steigrohranordnungen aufweisen.
Gruppe |
/ |
\ |
_ |
1+9+18 |
9 |
18 |
1 |
2+10+19 |
10 |
19 |
2 |
3+11+20 |
20 |
20 |
3 |
4+12+21 |
4 |
21 |
3 |
Handschriftliche Notiz bzw. Skizze: Steigleitungen-Haus1-2005-09-29.pdf