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11 - Stiegenhaus-Keller: Bodenbelag/-lasierung beschädigt
Kurzbeschreibung
Stiegenhaus 3 Kellervorraum: Lasierung durch Wassereintritt sanierungsbedürftig. Es wird die Beobachtung der Wassereintritte abgewartet und dann eine gemeinsame Sanierung aller bedürftigen Stellen in der Anlage vorgenommen.
Kontakt
erhoben von: Mietergemeinschaft: JohannKlasek, ErnstMec
zu beheben von: GeneralUnternehmer
Status
offen |
Verlauf
Datum |
Kommentator |
Kommentar |
Begehung: Hr. Koppitz (NeuesLeben) meinte, dass eventuell kein Anstrich mehr gemacht werden könnte, weil dies z.B. bei Neuanlagen ohnehin nicht mehr üblich sei, einen Bodenanstrich vorzunehmen. Dem ist aber zu widersprechen, denn den Anstrich in diesem desolaten Zustand zu belassen, wäre inakzeptabel. Es käme als nur neu streichen oder völliges entfernen in Frage. |
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2006-02-02 |
Begehung: Sanierung kann erst bei Plusgraden durchgeführt werden. Der GeneralUnternehmer weiss Bescheid. |
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2004-12-16 |
Versuchte Ankündigung der Sanierung von Fahrradraum Stiege 1 abgebrochen. |
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2003-12 |
Mangel erkannt. |
Weitere Informationen
2006-02-02
Betroffen sind zumindest
- Stiegenbereiche 1,2,3,4
- Fahrradraum Stiege 1
- Fahrradraum/Vorraum vor Waschküche
- Fahrradraum Stiege 2
- Kinderwagenabstellraum/Abstellraum Stiege 1
- Abstellraum Stiege 3
- Keller-Garagendurchgänge von Stiege 1, 2, 3, 4
2004-12-08
Versuchte Sanierung im Zuge der Begehung von Dir. Stadler/NeuesLeben abgebrochen. Die Sanierung aller Bodenbereiche soll erst durchgeführt werden, wenn sämtliche Wasserschäden abgeschlossen sind!