EVB-Kontrolle 2009
Nicht durch die EVB zu begleichen
Hier werden Arbeiten und Tätigkeiten angeführt, die nicht durch ausdem EVB-Topf beglichen werden sollten. Vielmehr sind diese Kosten anzulasten:
dem GeneralUnternehmer: bei Baumängel
- dem jeweiligen Vormieter (bei Wohnungen), falls das Mieterverschulden festgestellt werden kann
der Genossenschaft NeuesLeben als Eigentümer
Datum |
Firma |
Ort |
Tätigkeiten/Arbeiten |
2009-02-16 |
Fa. Erge |
Top 2/12 |
Überprüfung -> Unterputzdosen waren abgeschnitten und mussten alle getauscht werden. Dokumentiert von Hrn. Wieninger, GU-Verschulden -> sollte GU zahlen. |