Equans-Rechnung für 2022

Am 20.2.2024 erhielten die Wohnungseigentümer und NeuesLeben als Haupteigentümer eine Abrechnung vom ehemaligen Energiekontraktor Equans, der am 31.12.2023 die Versorgung der Anlage gekündigt hatte.

Als Beispiel die Abrechnung von 1/25:

attachment:Equans-Preisberechnung_Hofgartel_2022.pdf

Abrechungungsdetails

/!\ Fragen, weil obiges völlig unklar ist:

Verlauf

Datum

Aktion

2024-02-22

Rückmeldung von Hausverwaltung: Sie haben das ihrer Rechtsabteilung übergeben, werden das nicht zahlen. Empfehlung für Einzeleigentümer auch nicht zu zahlen und per eingeschriebenen Brief Einspruch zu erheben. Siehe Einspruch.
Weiters wurde die HV im Rahmen des Telefonats alle Eigentümer und Mieter zu benachrichtigen.

2024-02-22

Alexander Graser stellt ein Muster zur Verfügung. Siehe Einspruch.

2024-02-20

Brief an Eigentümer (Einzeleigentümer und NeuesLeben)

2023-12

ISTA erstellt eine neue Abrechnung aufgrund der Rechtslage (OGH-Urteil), wonach ein Energiekontraktor die Anlagenkosten nicht auf Energiepreise abwälzen darf. Die Kosten sind auf ca. die Hälfte zurück gegangen.

Einspruch

Die empfohlene Vorgangsweise (Stand 2024-02-22) ist derzeit die Nichtzahlung mit einem Einspruch an Equans bekannt zu geben.

Mustervorlage für den Einspruch:

Generelle Betrachtungen

Gemeinschaft

Also Gesamtverbrauch von 512 MWh wurde von ISTA in der 2023-12-Abrechnung voll berücksichtigt. Da wäre nichts offen. Als MWh-Energiepreis haben die nun 165 statt wie zuvor 179 EUR/MWh verrechnet. Komisch, dass damit so ein deutlicher Preisminderung (auf ca. die Hälfte) ergibt? Es ist noch nicht klar, woraus sich die komplette Minderung ergibt. (-- JohannKlasek 2024-02-22 11:14:53)

Demnach bin ich der Meinung, das es da nichts gibt, was die Equans hier noch verrechnet werden darf, vor allem irgendein Wärmekontingent, wo nicht klar ist, wo das herkommt!
Das müsste nach Heizkostenabrechnungsgesetz passieren. Die Verbrauchswerte je Wohneinheit so direkt zu verrechnen wäre gar nicht gesetzeskonform, abgesehen davon, steht das denen gar nicht zu innerhalb der Wohnungeigentümergemeinschaft die Aufteilung zu machen, an der HV vorbei ...
Der Energie

Wenn man bedenkt, dass Equans eigentlich die Anlagenkosten über eine Bindungsdauer von 15 Jahren ohnehin sich über die Energiekosten refundieren hat lassen und dann noch weiter 4 Jahre die erhöhten Energiepreise verlangt hat, stellt überhaupt in Frage, wofür Equans hier überhaupt noch ein

Arbeiterkammer


CategoryAbrechnung CategoryEquans CategoryHeizkosten CategoryHeizung














































EnergiekostenAnstieg/EquansRechnung2022 (last edited 2024-04-14 11:39:16 by JohannKlasek)


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