Heizkostenabrechnung 2023
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Siehe auch EnergiekostenAnstieg.
Übersicht
Es geht um die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023.
Die Vorschreibungen sind mit 7/2023 massiv erhöht worden, die sich an eine maximalen Energiepreis von 192,- EUR/MWh orientiert. Die tatsächlichen Kosten dürften aber deutlich darunter liegen. Mit spätestens 9/2024 müssten auch die WienEnergie die konkreten Kosten von 9/2023 bis 9/2024 und damit auch die Monate 9 bis 12 für 2023 bekannt gegeben haben.
Die vom OHG-Urteil als nicht zulässig befundene Indexierung darf nun nicht mehr in den Kosten von Equans an Ista weiter verrechnet werden. D.h. Equans müsste lediglich den Rechnungsbetrag von WienEnergie an Ista durchreichen und die Differenz von den Vorauszahlungen zu den tatsächlichen Zahlungen an Ista zurücküberweisen.
Vorgangsweise
- Anfrage bei Ista (regelmäßig), wie der Status ist, ob eine Abrechnung seitens Equans vorliegt.
- Auskunft bei AK, wie zu verfahren ist.
Bitte an die HausVerwaltung NeuesLeben (als Auftraggeber der Ista und als Konsument im Bereich der Waschküche), Ista und/oder Equans zu einer Abrechnung bzw. Rechnungslegung zu bewegen bzw. einen gewissen Druck auszuüben.
Anfrage und Darstellung des Problems bei NeuesLeben (HausVerwaltung), die als Vertreter der WEG, ob diese nicht bei Equans und Ista intervenieren.
Hilfeersuchen und Erkundigungen
Anfrage Arbeiterkammer Wien
2024-10-16
Laut Alex Graser die folgende Info von der AK:
Grundsätzlich ist die Abrechnung ja binnen 6 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zu legen. Wenn der Abgeber sich länger Zeit lässt, dann kann man die Legung bei der MA 50 beantragen. Die MA 50 würde dem Abgeber dann die Legung unter Androhung einer Geldstrafe auftragen. Das ist allerdings ein Verfahren, dass mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Auf der anderen Seite ist es so, dass ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode keine Nachzahlungen mehr vom Abgeber verlangt werden können. Sollte sich bei der Abrechnung ein Überschuss von mehr als 10% herausstellen, dann ist der bei verspäteter Abrechnung mit 6% über dem Zinsfuß für die Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank zurückzuzahlen. Par. 21/4 HeizKG_
Also eine Verspätung würde bei einem hohen Guthaben eher eine hohe Verzinsung bringen.
Die Möglichkeit der Erzwingung der Abrechnung bei der MA 50 läuft nicht davon. Ich würde daher aktuell eher abwarten. Wenn sie nicht warten wollen, dann einen Antrag bei der MA50 stellen.
ISTA-Anfrage
Laut WA-Gruppen-Chat wurde von der ISTA mitgeteilt, dass sie auf eine Abrechnung seitens Equans warten und deswegen nicht die Abrechnung abschließen können (was sich im Nachhinein als falsch erwiesen hat, siehe Abschluss).
Hausverwaltung Neues Leben
Auf mehrfaches Anschreiben (per E-Mail) wurde von der HausVerwaltung NeuesLeben abgelehnt, sich hier zu betätigen. Sie seien nicht zuständig.
Abschluss
Mit 31.10.2024 wurde schließlich die Heizkostenabrechnung gestellt. Nach Urgenz hat die Ista erneut bei Equans nachgefragt, die ihrerseits behaupteten, dass die Abrechnungsdaten bereits am 21.5.2024 an Ista übermittelt worden sei. Offensichtlich gab es da ein Problem in der "Kommunikation" zwischen diesen beiden Firmen, welches nun schließlich - zumindest in diesem Fall - ein Ende gefunden hat.
Die Abrechnung führte zu einer deutlichen Gutschrift (die im Dezember zurückgezahlt werden soll), die sich umgelegt auf einen Monat in der Größenordnung von mehr als EUR 100,- bewegt (also mindestens 1.200,- aufs Jahr).
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