2009-01-08: Gespräch Hausverwaltung
-- JohannKlasek 2009-01-08 16:40:40
Telefonat mit Hrn. Waller NeuesLeben, HausVerwaltung zu diversen aktuellen Themen im 14:24 (rund 25 Minuten):
Waschküche: Er ist erst am 7.1. aus dem Urlaub retour, hat es noch nicht gesehen. Er wird Entsprechendes veranlassen. Auf den Hinweis hin, dass die Waschküche bereits 1 Woche außer Betrieb ist, habe ich ergänzt, man möge doch die Zahlautomaten überbrücken. Daraufhin kam es zu Diskussion darüber, dass ja dann der Betrieb nicht abgerechnet werde und dass das über die allgemeinen Betriebskosten laufe. Dass es über die Betriebskosten läuft, ist so oder so der Fall und für eine Übergangszeit könnte man das zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Kauf nehmen. Hr. Waller war hier nicht dieser Meinung und gab dann auch die zu Bedenken, dass die Kosten ohnehin nicht von den Einnahmen gedeckt seien (er erwähnte zwischendurch etwas von Münzen, Gas und Gaspreiserhöhung etc., wo ersichtlich war, dass die lokalen Gegebenheiten adhoc nicht bekannt waren - ich setzte ihn in Kenntnis, dass wir einen Quickkartenautomaten haben, der bereits in kWh zählen). Dem stimmte ich zu, da es ja nicht exakt erfassbar ist, welche Kosten durch die Waschküche entstehen:
- Elektrische Energie Maschinen: Wird vom Zahlautomaten gemessen und entsprechend der Gebühr abgedeckt.
- Licht: fließt in denn Allgemeinanlagenverbrauch ein
- Heizung: Separater elektronischer Wärmezähler vorhanden. Wird vermutlich über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung als nicht separat erfasster Anteil durch die Allgemeinheit getragen.
- Warmwasser (Waschmaschinen sind warmwassergespeist) und Kaltwasser: Haben separaten Zähler. Kosten werden vermutlich wie bei der Heizung über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung der Allgemeinheit zugeordnet.
Dem stimmte er dann zu, aber sei doch der Kostenersatz primär da, die laufenden Kosten (in meiner Interpretation die Betriebskosten im Sinne der gesetzlichen Betriebskostenabrechnung) zu decken, was seiner Meinung nach sicher nicht der Fall sei. Dem stimmte ich wiederum zu, aber mit Vorbehalten. (Anm. des Schreibers: so kostendeckend könne man das nicht machen, da sonst der Waschküchenkostenersatz unrealistische Werte annehmen würde, sodass die Waschküche so inattraktiv wäre, dass niemand die Waschküche nützen würde und es käme dann wiederum überhaupt keine Einnahmen über den Kostenersatz zustande! ).
Der Kostenersatz derzeit von EUR 0,5/1 kWh sollte Energiekosten und andere Gemeinkosten decken (für Privathaushalte beläuft sich der kWh-Preis grob auf ca. EUR 0,20 - da war Hr. Waller überrascht und wollte das nicht wahrhaben, weil er unverblümt meinte, dass man eigentlich gleich auf EUR 0,80 erhöhen müsse, da sich ja die Energiepreise um 30% erhöht hätten - naja, wenn man 30 Cent mit 30% gleichsetzt ist man ja schnell bei solchen Aussagen - ich bat ihn, sich doch mal seine eigene private Stromrechnung anzusehen, was er versprach auch zu tun).
Die Diskussion ist dann weiter entbrannt, nachdem Hr. Waller meinte, dass eigentlich die Reparaturen auch durch den Kostenersatz statt durch den EVB zu tragen wäre. Ich gab zu bedenken, dass ja die Reparaturen auch nicht über die Betriebskosten, sondern über den EVB finanziert wird. Hr. Waller stellte in den Raum, dass sich ja jemand "aufregen" könnte und bei einer Schlichtungsstelle das beeinspruchen könnte. Dem widersprach ich, da die Waschküche ein zugesicherter (möglicherweise über die Wohnbauförderungsgesetzgebung notwendiger) Bestandteil der Anlage darstellt, dessen Erhalt auch von der Allgemeinheit (und nicht nur den wirklichen Nutzern) zu tragen ist (dem stimmte Hr. Waller prinzipiell zu) - es steht ja jedem frei die Anlage zu benutzen und bei Bezug der Anlage ist jedem Mieter bekannt, dass eine für alle benutzbare Waschküche vorhanden ist (und damit auch unterhalten werden muss). Der Bau und die Ausstattung der Waschküche ist ja auch in die initialen Baukosten eingeflossen. Dass der oben genannte Kostenersatz zur Verfügungstellung der Waschküche und die Erhaltung inkludiert, ist bei dem Preis eher fraglich. Einen Vergleich mit dem Aufzug, deren Kosten ja per gesetzlicher Regelung von allen zu tragenn ist, sofern z.B. alle den Aufzug zum Erreichen der Kellerabteile bzw. Garage oder sonstiger Allgemeinanlagen genutzt werden kann, wollte Hr. Waller nicht ganz folgen. Jedenfall verblieben wir - viel diskutiert, kurzer Sinn - in der Erkenntnis, dass der Kostenersatz die Kosten weitgehend abdecken sollte.
Angesprochen auf den Zeithorizont für die Behebung meinte Hr. Waller erst, er werde Electrolux kontaktieren. Das beeinspruchte ich sofort, da ja die Zahlautomaten das Problem darstellen. Er korrigierte sich sofort und meinte die Fa. WAG (o.ä.) darauf anzusetzen. Auf die Frage, warum nicht die Fa. Inform, die ja schon 2006 bei uns tätig war, nicht zum Zug kommt, meinte er, dass er diese Firma nicht kenne und meinte die hätte mit NeuesLeben nie einen Kontakt. Er sah dann aber doch im Computer nach und musste seine Aussage revidieren, meinte aber, dass für Quickzahlautomaten immer die besagte Firma herangezogen wird. Auf explizite Frage, warum das nicht die Fa. Inform sein kann (die ja die Anlage und die von ihnen hergestellten Automaten am besten kennt), wurde Hr. Waller leicht ungehalten, in dem er drohend - die etwas stereotype Antwort - verkündete, dass ja NeuesLeben der Eigentümer sei und daher bestimmt, wer beauftragt wird oder nicht. Das kann man sich offenbar leisten, wenn man in der Funktion als Hausverwalter NeuesLeben agiert, wenn gleichzeitig NeuesLeben auch der Eigentümer ist ... Ich versuchte, hier ein bisschen Wind aus den Segeln zu nehmen, da es mir fern lag eine Firma vorzuschreiben, denn ich wollte nur nachfragen, warum es nicht die Firma sein kann, die schon bisher aktiv wurde. Hrn. Wallers Aussagen, die um das Wort immer ständig benutzten, habe ich nur hinterfragt, da er ja als Hausverwalter bestenfalls gerade mal 1 Jahr bei NeuesLeben tätig ist und vielleicht nicht alles beurteilen kann, was vor "seiner" Zeit passiert ist. Das war aber auch nicht unbedingt dass, was er gerade hören wollte.
Wie auch immer, wir verblieben dann, dass er die besagte Fa. WAG (?) kontaktiert und auf nochmaliger Nachfrage, welchen Zeitrahmen er angeben kann, meinte er die Waschküche nächste Woche (12.1. bis 16.1.) wieder in Betrieb gehen wird/soll.Garagenlicht: Fa. Elektro Seipelt ist bereits im Dezember beauftragt worden, die Lichtautomatik (Bewegungsmelder) zu beheben - bislang nichts passiert.
Hr. Waller wird bei der Fa. Seipelt nachfragen/urgieren.Regenrinnen Haus 2: Ich habe nachgefragt, ob die Rinnenreinigung am 12.1. sinnvoll (wegen der Temperaturen bzw. wegen der Vereisungen) ist und ob man nicht den Termin auf einen späteren (Frühjahr) legen könne. Das verneinte er kategorisch, denn zum jetzigen Zeitpunkt könne man den Termin nicht mehr absagen (zu knapp). Die beauftragte Firma Krückl sieht sich das ohnehin vorher an, ob die Reinigung durchgeführt werden kann oder nicht und versucht es gegebenenfalls am genannten Ersatztermin. Ich gab zu bedenken, dass diese Vorgangsweise aus der Sicht der Mieter nicht sonderlich geschickt ist, da die Mieter anwesend sein sollen und dann womöglich die Aktion abgesagt wird und dann zum Ersatztermin nochmal anwesend (und sich eventuell beruflich freimachen müssen) sein müssten. Da dürfe man sich nicht über die (mindere) Kooperationswilligkeit der Mieter wundern ... Er verteidigte sich damit, dass er die Aufforderung durch die HausTechnik erhalten habe, die Reinigung sofort und unmittelbar zu erfolgen hat. Warum dies nicht schon im Herbst in Angriff genommen wurde, wo das Problem aufgetaucht ist, konnte er auch nicht sagen - zumindest hätte ich die Begründung nicht verstanden, das weiss wohl auch nur die HausTechnik.
Somit müssen wir vorerst abwarten, was sich nun dahingehend ergibt.